E-Bike günstig kaufen: Fünf Top-Modelle unter 1.000 Euro.
Aufladen und ab geht’s: Mit welchen fünf supergünstigen E-Bikes für unter 1.000 € du bald elektrisch unterwegs sein kannst.
Auch wenn...
Das klassische Pedelec-E-Bike ist ein willkommener Trend in der E-Mobility-Welt: Ohne Überanstrengung kommst du schnell ans Ziel und bewegst dich dabei an der frischen Luft. Eine sinnvolle Alternative für die Auto-überladene Großstadt. Kein Wunder also, dass du dir ein E-Bike zulegen möchtest. Hier erfährst du alles über die Finanzierungsmöglichkeiten und erhältst einen Überblick über Vor- und Nachteile vom Kauf- oder Leasingvertrag für dein E-Bike.
Beim E-Bike Kauf solltest du auf einige Faktoren achten. In unserer Kaufberatung haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Generell gilt: Bevor du dir ein E-Bike zulegst, solltest du dich ausreichend aufschlauen. Welches Modell kommt für dich in Frage, welche Akkuleistung sollte dein E-Bike erbringen und wie viel Geld möchtest du dafür in die Hand nehmen? Günstige E-Bikes gibt es schon ab 700 Euro. Allerdings empfehlen wir nicht gleich beim nächsten Baumarkt-Schnäppchen zuzugreifen. Oftmals sind diese mit mittelmäßiger Elektronik verarbeitet und weisen generell keine hohe qualitative Verarbeitung auf. Für ein hochwertiges E-Bike musst du um die 2000 – 3000 einplanen.
Um ein günstiges E-Bike zu ergattern, halte nach Vorjahresmodellen oder Vorführrädern bekannter Markenhersteller Ausschau. Diese sind wesentlich preiswerter als die neuesten Modelle und stehen ihnen in Sachen Qualität nicht nach.
Vorteile:
Nachteile:
Prinzipiell sind E-Bikes eine sozialverträgliche und umweltschonende Alternative zum Automobil. Allerdings ergeben sich in Bezug auf die Herstellung, Nutzung und Entsorgung der Elektrofahrräder auch negative Auswirkungen auf die Umwelt. Du solltest daher im Sinne der Nachhaltigkeit auf einige Dinge achten: Eine möglichst lange Lebensdauer der Akkus sowie eine möglichst lange Verfügbarkeit von Ersatz-Akkus und eine langlebige, recyclinggerechte Konstruktion sind besonders wichtig.
Übrigens: Ausgediente Akkus gehören natürlich nicht in den Hausmüll, sondern sollten bei einer Sammelstelle der Gemeinde oder einem Wertstoffhof abgegeben werden.
Wenn du nicht das nötige Kleingeld übrig hast, kannst du dein E-Bike auch anders finanzieren. Die Alternative zum Kauf: Das E-Bike-Leasing. Ähnlich wie beim Auto-Leasing darfst du als Leasingnehmer das E-Bike des Leasinggebers nutzen, wenn du über eine bestimmte Vertragslaufzeit einen zu definierenden Ratenbetrag an den Leasinggeber zahlst. Am Ende der Laufzeit stehst du vor der Wahl: das Rad für einen geringen Restbetrag kaufen oder ein neues E-Bike leasen? Grundsätzlich kann man Leasing-Angebote für folgende drei Gruppen unterscheiden:
Als Privatperson macht es nur bedingt Sinn, sich an einen Leasingvertrag zu binden. Einziger Vorteil: Du musst die hohen Anschaffungskosten nicht sofort, sondern in überschaubaren Raten zahlen. Als Privatperson solltest du dich beim E-Bike Händler deines Vertrauens über Finanzierungsmöglichkeiten beraten lassen. Steuerlich geltend machen kannst du dein E-Bike als Privatperson nicht.
Selbstständige, Freiberufliche oder Gewerbetreibende hingegen können die monatlichen Raten steuerlich voll absetzen. Zahlreiche Online-Anbieter können hier zu Rate gezogen werden: zum Beispiel JobRad oder MeinDienstrad.
Die meisten E-Bike Leasing-Anbieter richten sich an Arbeitgeber, die die E-Bikes leasen und über Gehaltsumwandlung ihren Angestellten zur Verfügung stellen. Steuerlich profitieren Arbeitgeber und -nehmer von dieser Variante. Und: die Ersparnis im Vergleich zum Kauf kann bis zu 40 Prozent betragen. Finanziell also eine lohnenswerte Angelegenheit. Informiere dich bei deinem Arbeitgeber!
Es gibt zahlreiche Arbeitgeber, die Diensträder für ihre Angestellten leasen. Im ersten Schritt muss der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einem Leasinggeber aufsetzen. Dabei arbeiten die einen nur mit bestimmten Marken zusammen, bei anderen können sich die Arbeitnehmer ihr Traumbike beim Vertragspartner aussuchen. In den meisten Fällen ist eine zusätzliche Diebstahlversicherung Pflicht. Sowohl Leasingrate und Versicherungskosten werden dabei vom Bruttogehalt abgezogen. Zusätzlich muss der Arbeitnehmer pro Monat 1 Prozent des Listenpreises versteuern. Das Gehalt verringert sich, die Steuerlast sinkt.
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